Hygienekonzept gültig ab 08.03.2021
Hintergrund
Nach der pandemiebedingten Schließung der Sport- und Trainingsstätten im März 2020 und erneut im Oktober 2020 hat die „Hessische Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ (Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 8. März 2021 im §2 (2) die Bedingungen definiert, unter denen der Trainingsbetrieb ab dem 8. März 2021 wieder gestattet werden kann. Demnach ist ein Trainingsbetrieb unter folgenden Bedingungen wieder erlaubt:
„Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erlaubt ist, gestattet; Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Die Öffnung von gedeckten und ungedeckten Sportanlagen ist nur zulässig, sofern Besucherinnen und Besucher nur alleine oder in nach Satz 1 zulässigen Gruppen eingelassen werden; einzelne Besucherinnen - 6 - und Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten.“
Umsetzung innerhalb der Spielvereinigung Hochheim
Die Spvgg 07 Hochheim orientiert sich in der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen grundsätzlich an den Empfehlungen des Hessischen Fußball-Verbandes. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen getroffen.
- Die Wiederaufnahme des Trainings erfolgt ausschließlich für die Juniorenmannschaften von G- bis einschließlich C-Junioren (Jahrgang 2006 und jünger). Spielerinnen und Spielerinnen, die älter als 14 Jahre sind, können am mannschaftlichen Gruppentraining nicht teilnehmen, jedoch individuelles Training kontaktfrei in 2er Gruppen durchführen.
- Sollten bei einem Spieler oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, nimmt der Spieler nicht am Training teil. Eine entsprechende Abfrage geschieht durch die verantwortlichen Übungsleiter zu Beginn jedes Trainings.
- Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Spielers oder innerhalb dessen Haushalt nimmt der Spieler 14 Tage lang nicht am Trainingsbetrieb teil.
- Das Haupttor der Sportanlage ist jederzeit geschlossen zu halten.
- Die Spieler reisen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privaten PKW einzeln in Sportkleidung an. Fahrgemeinschaften sind im Sinne der Vorgaben nicht zulässig. Eine Nutzung des ÖPNV kann bei der Abreise nur stattfinden, wenn der Spieler die Kleidung gewechselt hat. Sie betreten einzeln und ohne Begleitung von Aufsichts- oder Begleitpersonen das Sportgelände.
- Bei einer Abreise mit dem PKW erfolgt nach dem Training der Wechsel von durchnässten oder verschwitzten Kleidungsstücken im Fahrzeug. Der Wechsel der Oberbekleidung nach dem Training ist aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen anzuraten. So lange die Umkleiden geschlossen sind, sollten sichtgeschützte Bereiche auf dem Sportgelände unter Einhaltung der Abstandsregelungen genutzt werden.
- Jeglicher im Trainingsbetrieb nicht notwendige Körperkontakt wie Handshake oder Abklatschen unterbleibt im Sinne der Abstandsregel.
- Vor Beginn des Trainings wird jeder Spieler durch den Übungsleiter zum Waschen der Hände und zur Desinfektion der Hände aufgefordert. Entsprechendes Desinfektionsmittel wird jedem Übungsleiter separat zur Verfügung gestellt.
- Das Waschen der Hände erfolgt entweder an den außenliegenden Wasseranschlüssen am Kabinentrakt oder in den Toiletten am Kunstrasen.
- Toiletten werden mit Desinfektionsmitteln versehen und müssen nach der Benutzung vom Benutzer desinfiziert werden. Der Schlüssel wird jeweils von einem Betreuer ausgehändigt.
- Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor der Trainingseinheit desinfiziert und auf dem Platz bereitgestellt. Markierungshütchen, Stangen etc. werden von den Spielern nicht berührt.
- Vorhandene, bereits benutzte Trainingsleibchen werden vor der nächsten Benutzung durch die Übungsleiter bei 60 Grad gewaschen und danach an die Spieler ausgegeben, die es dann in den kommenden Trainings ausschließlich selbst benutzen und jeweils zu Hause waschen.
- Die Übungsleiter führen über jedes Training eine Teilnehmerliste. Zur möglichen Nachverfolgung der Infektionsketten werden bei Vereinsmitgliedern die in den Vereinsstammdaten hinterlegten Anschriften und Telefonnummern herangezogen. Sollten ausnahmsweise Spieler an den Trainings teilnehmen, die nicht Vereinsmitglieder sind, werden Name, Anschrift und Telefonnummer in der Teilnehmerliste erfasst
- Die Spieler bewegen die Bälle auf dem Platz ausschließlich mit dem Fuß. Ein- oder Zuwürfe sind nicht Gegenstand der Trainingsformen.
- Torhüter nutzen jeweils ausschließlich ihre eigenen Handschuhe. Torwarthandschuhe sind während des Trainings wiederholt zu desinfizieren. Die Torhüter sollen ihr Gesicht möglichst nicht mit den Handschuhen berühren und die Handschuhe keinesfalls mit Speichel befeuchten!
- Die Übungsleiter werden das Einhalten das Abstandsgebotes durch ihre Spieler während der Trainingseinheiten (z.B bei Wartezeiten etc.) sowie unmittelbar davor und danach überwachen; bei wiederholten Verstößen gegen das Abstandsgebot wird der jeweilige Spieler vom Training ausgeschlossen.
- Der Kabinentrakt bleibt – inkl. Toiletten – geschlossen. Es sind die Toiletten am KR zu nutzen.
- Zuschauer sind am Sportgelände grundsätzlich nicht zugelassen. Eine Ausnahme hiervon bilden Personen, die jüngere Spielerinnen und Spieler (i.d.R. F- und G-Junioren) begleiten. Hierbei sollte nicht mehr als eine Begleitperson pro Spielerin/Spieler am Sportgelände anwesend sein. weiterhin gelten auch dort die Regeln aus §1 (1) CoKoBeV. Einzelne Besucherinnen und Besucher oder Gruppen müssen sich in mind. 3m voneinander getrennten Bereichen aufhalten.
- Die Eltern und Spieler werden im Vorfeld durch die der Spvgg Hochheim zur Verfügung stehenden Medien (Homepage, Newsletter und direkter Kontakt durch die Übungsleiter) über die geltenden Regeln und Konsequenzen bei Nichteinhaltung informiert.
- Die Übungsleiter werden vor Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs bestätigen, dass sie von den oben genannten Regeln Kenntnis haben und sie in der Lage sind, die Regeln einzuhalten.
- Gemeinsam mit der Stadt Hochheim wird eine deutlich sichtbare Beschilderung mit den wichtigsten Regeln (z.B. Abstand, Zutrittserlaubnis, Hygienegebote) an mehreren Stellen der Sportanlage angebracht.
Hochheim, März 2021